Am Mittag des heutigen Tages hat die Bundesregierung einige Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung beschlossen, und einige Gesetzesinitiativen auf den Weg gebracht. Dazu gehört die bereits vor den Anschlägen in New York und Washington beabsichtigte Streichung des sogenannten "Religionsprivilegs" aus dem vereinsrecht. Natürlich wurde sofort die Einschränkung der Religionsfreiheit und anderer Bürgerrechte befürchtet. Darum sollte hier kurz erklärt werden, worum es sich eigentlich handelt, und man sollte die Frage stellen, ob diese Maßnahme sinnvoll und geboten ist.
Das bundesdeutsche Vereinsrecht ist in der Regel sehr liberal, aber unter gewissen Umständen ist ein Verbot eines Vereins möglich. Die Innenminister des Bundes oder der Länder können Vereine vebieten, die den Strafgesetzen zuwiderhandeln, sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung. Natürlich ist gegen ein solches Verbot der Rechtsweg eröffnet, das heißt, man kann vor Gericht klagen, um zu erwirken, daß das Verbot unwirksam ist. Von der Verbotsgenehmigung des Vereinsgesetzes sind allerdings solche Vereine ausgenommen, die sich als Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft bezeichnen. Um solche Vereine vebieten zu können, muß man zunächst beweisen, daß es sich tatsächlich nicht um Religionen handelt, sondern daß die Religiosität nur vorgeschoben ist, um den eigentlichen Zweck des Vereins zu verschleiern. Erst dann, wenn ein Gericht bewiesen hat, daß es sich nicht um eine Religionsgemeinschaft handelt, kann das Vereinsgesetz angewandt und der Verein verboten werden. Die Bundesregierung will nun die Ausnahme abschaffen, daß die Regeln des Vereinsrechts nicht für Religionsgemeinschaften gelten. Dies bedeutet keineswegs eine Einschränkung der Religionsgemeinschaft. Es wird lediglich möglich, Organisationen zu verbieten, die die oben genannten Kriterien erfülen, die sich gegen den Staat, die Völkerverständigung richten, oder die kriminell sind. Die Ausübung des Glaubens, allein und in Gruppen, ist davon nicht betroffen.
Man muß sich die Frage stellen, ob eine solche Maßnahme sinnvoll ist. Die Hardliner mögen sagen, daß ein Vereinsverbot keinen Sinn habe, wenn die Leute dann doch ihren Glauben ausüben könnten, was ja mit Kriminalität gleichzusetzen sei. Das aber ist natürlich grund falsch. Nicht der Glaube ist verwerflich, sondern politisch motivierte, strafrechtlich relevante und unter dem Deckmantel des Glaubens vorgenommene Handlungen. Vor allem wird durch ein Vereinsverbot eine gute organisatorische Grundlage zur Geldverwaltung und Erlangung entzogen, derer sich Vereine natürlich bedienen können, sobald sie gemeinnützig sind oder das Religionsprivileg genießen.
Mit der Abschaffung des Religionsprivilegs soll also nur erreicht werden, daß man religiöse Vereine genauso behandeln und notfalls verbieten kann, wie jeden anderen Verein auch. Einen Eingriff in die Religionsfreiheit kann ich hier nicht erkennen.
© 2001, Jens Bertrams