VON Marianne Quoirin, 10.10.01, 19:00h, aktualisiert 21:19h
Aus dem kölner Stadtanzeiger
Die brutalen Attentate mit Tausenden von Toten in den USA erzwingen auch hierzulande ein Umdenken in der Sicherheitspolitik. Der Lernprozess kann angesichts der Herausforderung noch nicht abgeschlossen sein. In fast allen Parteien glaubt man aber zu wissen, wie der Terror zu bekämpfen ist. SPD und CDU überbieten sich in der Demonstration von Entschlossenheit. Am schnellsten freilich war Bundesinnenminister Otto Schily (SPD). Er hat schon eine Woche nach den Anschlägen das erste Sicherheitspaket ins Kabinett katapultiert.
Im rhetorischen Nebel der Debatten lässt sich freilich kaum ausmachen, wo der tatsächliche Nutzen der einzelnen Gesetze liegen soll - wohlgemerkt im Kampf gegen den Terrorismus und nicht gegen Kleinkriminelle oder reisende Betrüger. In seinem zweiten Anti-Terror-Paket scheut "Law-and-order-Mann" (Schily über Schily) nicht einmal davor zurück, in die Klamotten-Kiste aus RAF-Zeiten zu greifen und die Kronzeugenregelung hervorzuzaubern. Es war ein Verdienst der rot-grünen Koalition, dieses zweischneidige Instrument 1999 einzumotten. Nun soll es wieder benutzt werden. Extra scharf geschliffen oder nur glänzend poliert, auf dass es alle blendet? In Zukunft sollen Kronzeugen nur noch Angaben machen, die zur Aufklärung einer gewichtigen Straftat "geeignet" scheinen. Früher mussten sie wenigstens einen Erfolg vorweisen, um selbst von Strafe verschont zu bleiben. Die Grünen suchen eiligst nach einer hübschen Verpackung für das sperrige Ding und deklarieren es als "Strafzumessungsregelung".
Wenn schon die Grünen und in gewissem Maße auch die Liberalen alte Grundsätze über Bord werfen, wirkt es wie Labsal, wenn wenigstens Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin an Prinzipien des Rechtsstaats erinnert und eine genaue Überprüfung der geplanten Maßnahmen anmahnt. Kann zum Beispiel der Fingerabdruck im Pass dabei helfen, Terroristen bei der Einreise nach Deutschland zu identifizieren? Wohl kaum, wenn er nicht ständig ein- und ausreist und auch sonst nichts auf mörderische Absichten schließen lässt. Ins Netz werden vielleicht Asylbewerber gehen, die diverse Städte abgrasen, um mehrfach Geld zu kassieren. Was nützt im übrigen der Daumenabdruck, wenn die anderen EU-Länder nicht das selbe tun? Auf welche Gruppe zielt die finanzielle Rasterfahndung, mit der Bundesfinanzminister Hans Eichel die illegalen Geldströme einzudämmen gedenkt? Sie mag zwar Terroristen anpeilen - aber allenfalls Steuersünder mittleren Kalibers werden im Raster hängen bleiben. Gegen Geldwäscher gibt es schon heute Gesetze, nur werden sie wegen eines Mangels an Fahndern nicht umgesetzt. Und dass die Profis, zu denen auch Finanziers der Terroristen gehören, längst andere Geldtransfer-Mittel (Hawala-Banking) nutzen, müsste sich bis Berlin herumgesprochen haben.
Nur auf den ersten Blick scheint Eile geboten. Die jüngste Resolution des UN-Sicherheitsrates verpflichtet zwar die Bundesregierung, binnen 90 Tagen über Anti-Terror-Maßnahmen zu berichten, aber nicht neue Gesetze durchzupeitschen.
Übrigens: Die UN konnten sich nicht einmal darüber einigen, wie ein Terrorist zu definieren ist. Selbst die engsten Verbündeten, die USA und Großbritannien, liegen sich darüber in den Haaren.