Anschläge auf World Trade Center und Pentagon

Zum Thema Innere Sicherheit

Von Jens Bertrams

Dienstag, 23. Oktober 2001

Eigentlich kann einem nur schlecht werden, wenn man sich anhört, daß in den USA nun die zweite Welle des Terrors angelaufen scheint, der Terror mit Krankheitserregern, wie dem Milzbranderreger. Neben dem schrecklichen menschlichen Leid, das diese Anschläge auslösen, neben dem Leid, das täglich in Afghanistan durch die Bombenangriffe und die Hungersnot hervorgerufen wird, neben all dem Leid dieses Konflikts also ist ein weiteres Faktum bemerkenswert, daß nämlich die Sicherheitsbehörden in den vereinigten Staaten nicht in der Lage waren, den Terrorangriff vom 11. September oder den Versand von Milzbranderregern zu verhindern. Und das, obwohl die USA ein Land sind, in dem Sicherheit groß geschrieben wird, in dem jeder Bürger einen Fingerabdruck im Ausweis haben muß beispielsweise. Nun also beginnt man sich auch in Deutschland zu fragen, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um die Sicherheit zu erhöhen. Angesichts laufender und bevorstehender Wahlkämpfe, also aus Gründen des Machterhalts oder des Machtgewinns, werden im Schnellverfahren Maßnahmen durchgepeitscht, deren Erfolgsaussichten in einigen Fällen zumindest gering sind. In anderen Fällen müssen wir uns fragen, ob sie nicht die grundgesetzlich garantierte Freiheit des Bürgers in einem unakzeptablen Maße einschränken und damit die Freiheiten beeinträchtigen, die sie eigentlich schützen sollen.

Erstaunlich moderat waren die Widersprüche gegen die bundesweite Rasterfahndung, die vom 1. Oktober an durchgeführt wurde und in diesen Tagen zu ihrem Abschluß kommt. Selbst hochrangige Datenschützer sagen, daß eine Rasterfahndung sinnvoll ist, oder zumindest unbedenklich, da nur Daten überprüft und bis nach der Überprüfung behalten werden dürfen, die ins Raster passen, Daten von Personen also, die sich verhalten haben, als könnten sie Kontakte zur Terrorszene haben. Erfolg allerdings kann man bei der Rasterfahndung nur haben, wenn man ein ziemlich genaues Bild von den Tätern und ihrem Umfeld, ihrer ausstattung und ihren durch ihre Tätigkeit bedingten Gewohnheiten hat. Vielleicht werden durch die Rasterfahndung nicht die Bürgerrechte eingeschränkt, aber aus den siebziger Jahren wissen wir, daß sie auch Fehlschlagen kann, zum Beispiel, besonders tragisch, bei der Entführung des Arbeitgeberpräsidenten Schleier im Herbst 1977, wo man das Versteck der Entführer praktisch gefunden hatte, die Information aber auf dem Weg zum BKA verloren ging.

Auch die Berufung sogenannter Sky-Marshalls ist kein Eingriff in die Bürgerrechte an sich. Es ist eine teure Angelegenheit, und für Fluggäste heißt das, daß sie tiefer in ihre Taschen greifen müssen, wenn sie fliegen möchten.

Schwierig wird es bei Maßnahmen, die angedacht, aber gott sei dank im ersten Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums noch nicht enthalten sind. Da wäre der Fingerabdruck im Personalausweis, von dem ich bereits einmal sprach. Er ist unnötig, aufwendig und in einem gewissen Sinne schikanös. Der Ausweis an sich ist schon fälschungssicher. Um klar zu erkennen, ob man tatsächlich den Inhaber des Ausweises, der einem da vorgezeigt wird, vor sich hat, müßte man von jeder kontrollierten Person die Fingerabdrücke nehmen. Auch gibt es bei der Identifizierung manchmal Schwierigkeiten, weil nicht der Gesamte Fingerabdruck für die Identifizierung verwendet wird.

Die Maßnahmen, die Bürgerrechtsorganisationen wirklich Schwierigkeiten machen und den Willen der Terroristen darstellen, die Freiheit auszuhöhlen, sind Maßnahmen wie das verstärkte Abhören von Telefonaten, Einschränkungen von Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit, Mehr und austauschbare Daten über Bürger und ihre Aktivitäten.

Wir tun gut daran, uns immer wieder vor Augen zu führen, daß es eine perfekte Sicherheit nicht gibt, auch wenn der amerikanische Präsident immer wieder sagt, daß er den Terror an sich besiegen wil. Dies dürfte unmöglich sein. Aber es ist gerade die Offenheit und Freiheit unserer Geselschaft, gegen die sich die Anschläge der Terroristen richten. Tun wir ihnen den Gefallen und schränken diese Freiheit über das efektive und notwendige Maß hinaus ein, dann lohnt es sich für niemanden von uns mehr, etwas zu verteidigen, was es faktisch nicht mehr gibt. Es bliebe nur noch der Wohlstand übrig.

Natürlich ist es richtig und geboten, gerade jetzt über die sogenannte innere Sicherheit zu reden. Einige der Attentäter von New York haben in Deutschland eine Weile gelebt und gewohnt. Aber welche Maßnahmen sind wirklich sinnvoll und erforderlich? Nur wenige werden etwas gegen schärfere Kontrollen an Flughäfen sagen, gegen Sky-Marshalls oder eine bessere Handhabe gegen religiöse Gruppen durch eine Änderung des Vereinsrechts zur Abschaffung des Religionsprivilegs. Aber alle anderen Einschränkungen, über die derzeit laut nachgedacht wird, entstehen nicht in der Vernunft einer kühlen Überlegung, sondern beim panischen Gerede derer, die die Bevölkerung beruhigen und ihr verkaufen wollen, daß es möglich sei, die Gefahr des Terrors praktisch auszuschalten. Eine Verbesserung des Katastrophenschutzes wäre mit Sicherheit eine gute Maßnahme. Aber das Verbot für Muslime, an deutschen Universitäten zu studieren, wenn sie bestimmte Merkmale erfüllten, wie es eine Bekannte bei einer Debatte vor einigen Tagen vorschlug, ist nicht nur diskriminierend, sondern auch unsinnig und gefährlich.

Angst ist kein guter Ratgeber. Der ehemalige Anwalt von Gudrun Enslin, Otto Schily, sollte über die Zeit nachdenken, in der er selbst von panisch geschaffenen Gesetzen wie dem sogenannten Kontaktsperregesetz, das den Anwälten den Kontakt zu ihren Mandanten teilweise verwehrte, betroffen war. Nicht der starke Staat bringt mehr Sicherheit, sondern unsere Offenheit und das Verständnis für Andersdenkende, das uns helfen könnte, künftigen Generationen ein Leben in Toleranz zu ermöglichen.

© 2001, Jens Bertrams


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