Anschläge auf World Trade Center und Pentagon

Innere Sicherheit: Schützt Schilys neues Ausländerrecht vor dem Terror?

Dienstag, 23. Oktober 2001

Innenminister Schily will das Ausländerrecht verschärfen. Der Nutzen ist fraglich, der Schaden für das ursprünglich geplante Einwanderungsgesetz groß.

Von Markus Deggerich

Berlin - Die grüne Ausländerbeauftragte Marieluise Beck stöhnt: "Ich fürchte, dem migrationspolitischen Frühling folgt der innenpolitische Herbst." Der politische Umgang mit dem Thema Einwanderung, Ausländerrecht und Integration hat sich seit dem 11. September grundlegend geändert. Lautete bisher die Frage, wie machen wir Deutschland attraktiv für Fachleute und integrieren die hier lebenden Ausländer besser, steht jeder Fremde nun unter vorläufigem Terrorverdacht. "Wir müssen genau wissen, wer zu uns nach Deutschland kommt", fordert nun etwa der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz.

Die Bundesregierung will die Sicherheit im Innern gegen einen von Ausländern ausgehenden Terror wappnen. Schröders Fachmann fürs Grobe, Innenminister Otto Schily (SPD), hat dafür in seinem zweiten Sicherheitspaket bereits einige Maßnahmen angekündigt, die im Ausländerrecht vor allem die Überwachungsaspekte betonen.

Als Königsweg betrachtet Schily, eindeutige Identitätsmerkmale schon bei der Visa-Beantragung zu speichern und alle Einreisenden und Einbürgerungswilligen auf mögliche extremistische Verstrickungen durch eine obligatorische Anfrage beim Verfassungsschutz überprüfen zu lassen. Zudem sollen alle Ausländerdateien vernetzt werden zugunsten eines schnelleren Zugriffs durch Polizei und Sicherheitsbehörden, und grundsätzlich will Schily bessere Möglichkeiten zur schnellen Abschiebung verdächtiger Ausländer.

Die Ideen gegen mutmaßliche ausländische Extremisten und Terroristen sind jedoch kaum aus der Erfahrung mit einer solchen Bedrohung gewonnen worden, sondern stammen aus allgemeinen Erkenntnissen und Mängeln, die bei strafrechtlichen Ermittlungen gegen ausländische Tatverdächtige beklagt werden, monierte nicht nur die "Frankfurter Allgemeine". Passen die alten Hüte wirklich zur neuen Situation?

Generalverdacht gegen Ausländer

Der SPD-Rechtsexperte Dieter Wiefelspütz weiß um das Dilemma, befürwortet dennoch eine Anfrage bei den Geheimdiensten, schiebt aber gleich hinterher, dass es nicht um einen "Generalverdacht" gegen ganze Bevölkerungsgruppen gehe. Den Begriff "Regelanfrage" vermeidet er, um Anklänge an die Terroristen-Fahndung in den siebziger Jahren vermeiden. Damals wurde die "Regelanfrage" für öffentlich Bedienstete eingeführt. Postbeamte und Lehrer erhielten Berufsverbote wegen falscher Gesinnung. Schon damals lieferte die Anfrage beim Verfassungsschutz keine eindeutigen Erkenntnisse, konnte aber ganze Lebensentwürfe zerstören. War jemand als junger Student berechtigt oder unberechtigt mal von Sicherheitsbehörden erfasst worden, weil seine Personalien bei einer gewalttätigen Demo erfasst wurden, auch wenn er nur Mitläufer gewesen sein mag, war es möglich, ihm am Ende des Lehrerstudiums die Übernahme in den Staatsdienst zu verweigern.

"Mit den Methoden der Siebziger und den Diskussionen der achtziger Jahre kommen wir nicht weiter in diesen Fragen", sagt Wiefelspütz. Sie verstellten den Blick auf das jetzt Notwendige. Doch die Anfrage beim Verfassungsschutz gehört für den Sozialdemokraten dazu.

Kanzler Schröder hat diesen Ansatz mittlerweile aber zumindest relativiert: Die geheimdienstliche Überprüfung von hier schon lebenden Ausländern soll nur bei Anträgen auf Einbürgerung obligatorisch sein. Schröder: "Es geht doch nicht um einen Generalverdacht, sondern dass wir uns rückversichern über diejenigen, die künftig als Mitbürger bei uns leben wollen."

Die vom Bundeskanzler unterstützte Regelanfrage bei Einbürgerungen sei "legitim", sagt auch Claudia Roth, Vorsitzende der Grünen, die 1998 im Wahlprogramm noch die schrittweise Abschaffung der Geheimdienste gefordert hatten.

"Völlig falsche Perspektive"

Eine generelle Überprüfung aller Zuwanderer sei jedoch wegen des "ungeheuren Aufwands nicht praktikabel und zudem wenig wirksam", sagt Roth. Eine "völlig falsche Perspektive" sei es, Asylbewerber einer Anfrage zu unterziehen. Damit würden diese einer Gefährdung ausgesetzt - etwa, wenn der Verfassungsschutz im Falle eines türkischen Asylbewerbers in Ankara nachfrage und möglicherweise dessen Aufenthaltsort preisgebe.

Doch selbst gegen die Anfrage bei Einbürgerung melden Pro Asyl und Flüchtlingsräte "scharfen Protest" an. Die Kritiker fürchten, dass die Behörden willkürlich vorgehen könnten. So berichtet der Berliner Grünen-Abgeordnete Özcan Mutlu aus Kreuzberg von einem Fall, in dem ein Einbürgerungswilliger Schwierigkeiten wegen eines Fotos bekam, das ihn bei einer Demonstration für die Kurden-Partei PKK zeigte - nur stammte das Bild aus einer Zeit, da die PKK noch gar nicht verboten war.

Wenn die Regelanfrage Gesetz werden sollte, warnen die Sicherheitsbehörden vor dem Mengenproblem: Jahr für Jahr werden rund 300.000 Menschen eingebürgert, sollte auch noch jeder Zuwanderer überprüft werden müssen, ginge es gar um 800.000 Menschen. Fehler, Missinterpretationen und mangelhafte Einzelfallprüfung wären damit programmiert. Und die Schläfer in Hamburg wären mit der Regelanfrage nicht enttarnt worden: Es gehörte ja gerade zum Plan, unauffällig zu leben und für die Sicherheitsbehörden ein unbeschriebenes Blatt zu sein.

Bei Einbürgerung ist die Regelanfrage ohnehin rechtlich längst möglich, sie steht jedoch im Belieben jedes einzelnen Bundeslandes. Der CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach schimpft: "Es hat keinen Zweck, wenn nur einzelne Länder mitziehen." Die Antragsteller gingen dann "in ein anderes Bundesland und werden dort eingebürgert". Oder sie kommen aus der EU. Bürger aus den EU-Beitrittsstaaten genießen heute schon Freizügigkeit, wenn sie sich im EU-Gebiet als Selbstständige niederlassen wollen. Das stellte vor kurzem noch der Europäische Gerichtshof klar. Die Mitgliedstaaten können vor der Einreise nicht die Gesinnung prüfen - nur ob das Gewerbe erfolgversprechend ist.

Als zweite zentrale Maßnahme will Schily allen ausländischen Visa-Antragstellern aus bestimmten Ländern künftig Fingerabdrücke zur Identitätssicherung abnehmen. In seinem Referentenentwurf ist sogar die Rede davon, Sprachproben zu speichern, um Menschen an ihrem Stimmenprofil zu identifizieren. Die Abdrücke sollen genommen werden, damit die Identität von Ausländern auch dann noch festgestellt werden kann, wenn sie während ihres Aufenthalts in Deutschland darüber keine gesicherten Angaben mehr machen können oder wollen, weil sie ihre Papiere als verloren oder vernichtet angeben.

Einige Asylbewerber versuchen so Rückschlüsse auf die Einreiseroute zu verhindern oder die Abschiebung in ihre Heimatländer zu erschweren. Doch ausländische Extremisten, die Anschläge in Deutschland oder woanders planten, können an einer solchen Identitätsverschleierung kaum Interesse haben: Denn das rückt sie erst recht in die Aufmerksamkeit der Ausländerbehörden. Und wie bei der Regelanfrage droht ein Vollzugsdefizit: Das Auswärtige Amt erinnert daran, dass ein gemeinsames Vorgehen der zehn so genannten "Schengen-Staaten" der EU mit gemeinsamen Einreise-Regelungen Voraussetzung ist, sonst blieben Schlupflöcher durch den Umweg über jene Staaten, die weiterhin Visa ohne Fingerabdrücke erteilen.

Jede Maßnahme ein Tipp für mögliche Terroristen

Auch sind die deutschen Auslandsvertretungen technisch und personell überhaupt nicht vorbereitet, selbst wenn die Methode künftig nur bei einem Bruchteil der rund drei Millionen Visa angewendet würde, die das Auswärtige Amt im Jahr ausstellt. Aus Sorge um ein weltoffenes Ansehen Deutschlands hatte Staatsminister Ludger Volmer (Grüne) noch im vergangenen Jahr angeordnet, die Praxis der Visa-Erteilung überprüfen zu lassen. Seine Anordnung: Im Zweifel für statt gegen die Antragsteller entscheiden.

Und wird es sich der brasilianische Fußballgott, der indische Computerfachmann oder der amerikanische Stardirigent gefallen lassen, dass er als Gastarbeiter Fingerabdruck oder Sprachprobe abzuliefern hat? Wird das Visa-Verfahren so ein Argument gegen den Standort Deutschland?

Um das Mengenproblem zu bewältigen, wird nach Kriterien gesucht, um den Kreis derer, von denen Abdrücke verlangt werden, einzuschränken. Doch ein Katalog zum Beispiel bestimmter Herkunftsländer wäre gleichzeitig eine Tarnungsanweisung an mögliche Terroristen der Zukunft wie das Täterprofil bei der Rasterfahndung: Wenn der männliche, finanziell unabhängige muslimische Student aus arabischen Staaten verdächtig ist, weiß jeder, wie er nicht zu sein hat. Bei den jahrelangen Vorbereitungen für Schläfer lässt sich jede unauffällige Lebenslegende produzieren.

Zugriff auf das Ausländerzentralregister

Zumindest in einem Punkt herrscht bereits breiter Konsens: Polizei und Verfassungsschutz sollen künftig direkten Zugriff auf das Ausländerzentralregister erhalten. Diese Datei, die beim Bundesverwaltungsamt in Köln geführt wird, speichert derzeit Angaben über zwölf Millionen Ausländer, die länger oder dauerhaft in Deutschland leben oder gelebt haben. Bisher diente sie nur den Ausländer- und Asylbehörden.

"Es ist doch Unsinn, dass wir vorhandene Daten nicht nutzen", sagt der Innenexperte Dieter Wiefelspütz und beschreibt damit die Grundidee des gesamten Maßnahmenpakets: Der bessere Austausch von Informationen zwischen den einzelnen Behörden.

Der Bundesausländerbeirat protestiert jedoch gegen Einschränkungen beim Datenschutz: "Dies ist ein untaugliches Mittel, um den Terror zu bekämpfen", sagte der Vorsitzende des Rates, Memet Kilic. Er behauptet, Sicherheitspolitiker wollten offenbar die Gunst der Stunde nutzen, um im Bereich der inneren Sicherheit Standards zu setzen, die die Mehrheit der Bevölkerung jahrelang abgelehnt habe. "Dies trägt nur dazu bei, die Bevölkerung weiter zu verunsichern", erklärt Kilic. Erweiterte Zugriffsrechte auf das Ausländerzentralregister seien gefährlich und antidemokratisch.

Das Zuwanderungsgesetz auf der Kippe

Die genannten Punkte bedeuten Änderungen des bisherigen Entwurfes für das Zuwanderungsgesetz. Sie sollen aus dem Paket herausgelöst und vorher entschieden werden. Für den großen und ebenso wichtigen Rest, der eigentlich schon im September im Kabinett beschlossen werden sollte, wagt nun niemand mehr eine Prognose. Vergangene Woche hatten die Grünen eine Verhandlungsrunde mit Schilys Einwanderungsexperten abgebrochen, diese Woche sollen die Gespräche jedoch wieder aufgenommen werden.

"Bei Strafe des politischen Untergangs"

Dem Druck des 11. September auf die Einwanderungsdebatte haben auch die Grünen nicht viel entgegenzusetzen, die Chancen für Flüchtlingsschutz und ein einwanderungsfreundliches Klima sind gesunken. Und der Sorge der Bevölkerung um die innere Sicherheit, so formuliert selbst die grüne Bundesausländerbeauftragte Marie Luise Beck das Dilemma, "könnten sich die Grünen nur bei Strafe ihres politischen Unterganges entziehen".

Mit dem Vorziehen eines Teils des Einwanderungsgesetzes im Rahmen des "Sicherheitspakets" sind die "Chancen für eine Durchsetzungsperspektive mit der Union dramatisch gesunken", urteilt der grüne Rechtsexperte Volker Beck. Und die ersten Signale scheinen ihm Recht zu geben. Die CSU ist bereits auf einen starren Blockadekurs eingeschwenkt. "Denen könnte man ihr eigenes Wahlprogramm vorlegen, sie würden das nicht mehr unterschreiben, wenn Zuwanderungsgesetz draufsteht", prophezeit der grüne Innenexperte Cem Özdemir.

Für das lange mit viel Hoffnung diskutierte Einwanderungsgesetz hieße das: Der restriktive Teil wird in verschärfter Form Gesetz, und die Kernbotschaft, die Einwanderungs- und Integrationspolitik, bleibt auf der Strecke.

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Interaktive Grafiken: Einwanderer in Deutschland - Wie viele? Wo? Woher? Deutschland ohne Nachwuchs: Drei Szenarien für einen Raum ohne Volk

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